6592 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) geändert wird

 

 

Im vorliegenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates sind u. a. folgende Punkte enthalten:

-       Schaffung eines Diskriminierungsverbots für befristet beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

-       Gesetzliche Verankerung der in Art. 6 der Richtlinie 98/50/EG enthaltenen Informationspflichten.

-       Schaffung einer verfassungskonformen und praxisgerechten Haftungsregelung, die gleichwohl ausreichenden Schutz für Arbeitnehmerinteressen aber auch vor missbräuchlicher Inanspruchnahme des IAG-Fonds bietet.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 03 12

 

 

 

Thomas Ram

Ulrike Haunschmid

Berichterstatter

Vorsitzende

 


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 03 14

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                         PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES