6592 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz
(AVRAG) geändert wird
Im vorliegenden Gesetzesbeschluss
des Nationalrates sind u. a. folgende Punkte enthalten:
-
Schaffung eines Diskriminierungsverbots für befristet beschäftigte
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
-
Gesetzliche Verankerung der in Art. 6 der Richtlinie 98/50/EG
enthaltenen Informationspflichten.
-
Schaffung einer verfassungskonformen und praxisgerechten
Haftungsregelung, die gleichwohl ausreichenden Schutz für
Arbeitnehmerinteressen aber auch vor missbräuchlicher Inanspruchnahme des
IAG-Fonds bietet.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt
nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 03 12
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Thomas
Ram |
Ulrike
Haunschmid |
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Berichterstatter |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar
2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) geändert wird, keinen Einspruch
zu erheben.
Wien,
2002 03 14
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES