6595 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (Fach­hoch­schul-Studiengesetz-FHStG) geändert wird

 

 

Das Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (FHStG) ist im Jahre 1993 in Kraft getreten und wurde in den Jahren 1998 und 2001 (Euro-Umstellung) geringfügig novelliert. Auf dieser gesetzlichen Grundlage zur Einführung des Fachhochschulsektors in Österreich, der bereits mehr als 5.000 Absolventinnen und Absolventen hervorbrachte, wurden seither mehr als 100 Studiengänge vom Fachhoch­schulrat akkreditiert, die derzeit von nahezu 15.000 Studierenden besucht werden.

       Das FHStG sieht ausschließlich das zweistufige Studiensystem (Diplom – Doktorat) vor. Die europäischen Staaten erarbeiteten eine gemeinsame Architektur der Hochschul­bildung auf der Grundlage des international verbreiteten dreistufigen Studiensystems (Bachelor – Master – Doctor). Eine Verpflichtung zu ECTS in Fachhochschul-Studiengängen fehlt.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet

o        die Schaffung von Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengängen und Fachhochschul-Magister­studiengängen sowie des akademischen Grades „Bakkalaurea/Bakkalaureus ... (FH)“;

o        eine leichtere internationale Vergleichbarkeit durch verpflichtende Einführung von ECTS;

o        eine Einschränkung der (privaten) Trägerschaft von Studiengängen auf juristische Per­sonen des privaten Rechts, deren Unternehmensgegenstand überwiegend Fachhoch­schul-Studiengänge vorsieht;

o        die Klarstellung des Ausschlusses der Zuständigkeit des Fachhochschulrates zur Entscheidung des Standortes im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens;

o        die Verlängerung des Doktoratsstudiums für FachhochschulabsolventInnen nur in jenen Fällen, in denen das Fachhochschulstudium weniger Semester als das entsprechende Universitätsstudium umfasst sowie

o        terminologische Anpassungen an das Bundesministeriengesetz 1986 in der seit 1. April 2000 geltenden Fassung.


 

           Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 03 12

 

 

   Josef SALLER                                                                             Uta Barbara Pühringer

  Berichterstatter                                                                                        Vorsitzende


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (Fach­hoch­schul-Studiengesetz-FHStG) geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2002 03 14

 

 

 

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    SCHRIFTFÜHRUNG                                              PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES