6596 der Beilagen zu den
Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B
e r i c h t
des
Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur
über den Beschluss des
Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Universitäts-Studiengesetz geändert wird
Gemäß dem vorliegenden Gesetzesbeschluss haben die Studienkommissionen die Studienpläne so zeitgerecht zu beschließen, dass sie spätestens mit 1. Oktober 2002 in Kraft treten. § 16 Abs. 2 UniStG sieht vor, dass bei Kundmachung eines Studienplanes nach dem 1. Juli eines Jahres das In-Kraft-Treten mit dem 1. Oktober des nächst folgenden Jahres erfolgt.
Wird ein Studienplan nicht fristgerecht verlautbart, so ist gemäß § 75 Abs. 3 UniStG die betroffene Studienrichtung an der jeweiligen Universität aufgelassen. Werden also Studienpläne nicht bis zum 31. Juli 2002 verlautbart, so können sie nicht mit 1. Oktober 2002 in Kraft treten und die betreffenden Studienrichtungen wären aufgelassen.
Viele Studienkommissionen sind noch nicht sicher, ob sie eine Studienrichtung in der bisherigen Form eines Diplomstudiums anbieten oder auf das neue System der Bakkalaureats- und Magisterstudien umsteigen sollen. Eine Umwandlung kann erst nach einer entsprechenden Antragstellung an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur erfolgen.
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird es den Studienkommissionen ermöglicht, den Überlegungsprozess etwas zu verlängern, da eine Studienrichtung dennoch nicht eingestellt wird, wenn rechtzeitig eine Antragstellung auf Umwandlung erfolgt. Damit wird auch das Ziel der Vermehrung der Bakkalaureats- und Magisterstudien unterstützt und eine raschere Umsetzung des Bologna-Prozesses in Österreich ermöglicht.
Weiters wird auch die Möglichkeit geschaffen, das an der Universität Graz bewährte indi- viduelle Diplomstudium Umweltsystemwissenschaften in das reguläre Studienangebot aufzu- nehmen.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 03 12
Josef
SALLER Uta
Barbara Pühringer
Berichterstatter Vorsitzende
DER
BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar
2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz
geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 03 14
........................................ .............................................................
SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN
DES BUNDESRATES