6597 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

über den Kulturbericht 1998 der Bundesregierung (III-201-BR/1999 d.B.)

 

Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten legt diesen Kultur­bericht 1998 in dem Bestreben vor, dem Parlament, darüber hinaus aber auch der interessierten Öffentlichkeit, einen Eindruck von der bunten Vielfalt der Kulturinstitutionen des Ressorts sowie vom Reichtum und der Schönheit ihrer Bestände zu vermitteln. Die erzielten Arbeitserfolge berechtigen zu der Feststellung, dass diese Kulturinstitutionen ihrem Gesetzesauftrag, als umfassende Bildungseinrichtungen im Rahmen eines permanenten gesellschaftlichen Diskurses die ihnen anvertrauten Zeugnisse der Geschichte und Gegenwart wissenschaftlich aufzuarbeiten und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, im ereignisreichen Berichtsjahr 1998 erfolgreich nachgekommen sind.

 

Der Bericht gliedert sich in

 

§         Bundesmuseen

§         Österreichische Nationalbibliothek

§         Phonothek

§         Volkskultur und öffentl. Büchereiwesen 

§         Hofmusikkapelle

§         Denkmalschutz

§         Bundesdenkmalamt

 

         Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach der Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

                                                             Wien, 2002 03 12

 

 

 

      Mag. Gerhard TUSEK                                                                      Uta Barbara PÜHRINGER

           Berichterstatter                                                                                      Vorsitzende


 

                                        DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN :

 

 

Den Kulturbericht 1998 der Bundesregierung (III-201-BR/1999 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

 

                                                             Wien, 2002 03 14

 

 

 

 

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           SCHRIFTFÜHRUNG                                           PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES