6598 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

über den Kulturbericht 1999 der Bundesregierung (III-217-BR/2001 d.B.)

 

Die wesentlichen Weichenstellungen des Jahres 1998 für Bundesmuseen und andere Institutionen, die sich mit unserem kulturellen Erbe auseinander setzen, wurden im Jahr 1999 großteils umgesetzt: Das Jahr 1999 war für die Bundesmuseen der Beginn einer sehr wesentlichen Verwaltungs- und Strukturreform, das Jahr, in dem als erstes großes Museum das Kunsthistorische Museum nach dem Bundesmuseen-Gesetz des Jahres 1998 in eine vollrechtsfähige wissenschaftliche Anstalt des Bundes übergeleitet wurde. Auf dem Gebiet des Denkmalschutzes erfolgte eine grundlegende Novellierung des Denkmalschutzgesetzes. Die Recherchen nach Kunstgegenständen, welche im Zuge oder als Folge der NS-Gewalt­herrschaft in das Eigentum des Bundes gelangt sind, wurden im Berichtszeitraum ohne Unterbrechung fortgesetzt. Die Bauarbeiten an der größten Kulturbaustelle Österreichs, dem Museumsquartier, wurden planmäßig fortgesetzt.

 

Der Bericht gliedert sich in

 

§         Bundesmuseen

§         Österreichische Nationalbibliothek

§         Phonothek

§         Volkskultur und öffentl. Büchereiwesen 

§         Hofmusikkapelle

§         Denkmalschutz

§         Bundesdenkmalamt

 

       Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach der Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

Wien, 2002 03 12

 

 

 

          Mag. Gerhard TUSEK                                                         Uta Barbara PÜHRINGER

               Berichterstatter                                                                         Vorsitzende


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN :

 

Den Kulturbericht 1999 der Bundesregierung (III-217-BR/2001 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

 

Wien, 2002 03 14

 

 

 

 

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           SCHRIFTFÜHRUNG                                           PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES