6602 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Finanzausschusses

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Kraftfahrzeug-Haftpflicht­versicherungs­gesetz 1994 geändert werden (VAG-Novelle 2002)

 

           Die Richtlinien, mit denen die Vorschriften über die Solvabilitätsspanne geändert werden, sind in österreichisches Recht umzusetzen. Aufgaben und Instrumente der Versicherungsaufsicht sind gewandelten Bedürfnissen anzupassen.

 

           Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet eine Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes; einige dieser Änderungen erfordern aber auch eine geringfügige Änderung des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes 1994.

 

           Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

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Wien, 2002 03 12

 

 

 

                Johann KRAML                                                                 Johanna SCHICKER

                Berichterstatter                                                                         Vorsitzende


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Kraftfahrzeug-Haftpflicht­versicherungs­gesetz 1994 geändert werden (VAG-Novelle 2002), keinen Einspruch zu erheben

 

Wien, 2002 03 14

 

 

 

 

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       SCHRIFTFÜHRUNG                                               PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES