6602 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 geändert werden (VAG-Novelle 2002)
Die Richtlinien, mit denen die Vorschriften über die Solvabilitätsspanne geändert werden, sind in österreichisches Recht umzusetzen. Aufgaben und Instrumente der Versicherungsaufsicht sind gewandelten Bedürfnissen anzupassen.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet eine Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes; einige dieser Änderungen erfordern aber auch eine geringfügige Änderung des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes 1994.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
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Wien, 2002 03 12
Johann KRAML Johanna SCHICKER
Berichterstatter Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 geändert werden (VAG-Novelle 2002), keinen Einspruch zu erheben
Wien, 2002 03 14
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES