6607 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Finanzausschusses

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Kirgisischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

 

           Die steuerlichen Beziehungen zwischen Österreich und Kirgisistan werden gegenwärtig noch durch kein Abkommen vor dem Eintritt internationaler Doppel­besteuerungen geschützt. Durch die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Kirgisistan ist jedoch mittlerweile der Abschluss eines derartigen Abkommens erforderlich geworden.

           Mit dem gegenständlichen Staatsvertrag wird die auf Grund der Überschneidung der nationalen Steuerrechte Österreichs und Kirgisistan bewirkte Doppelbesteuerung in einer der internationalen Steuervertragspraxis entsprechenden Weise beseitigt.

 

           Der vorliegende Staatsvertrag ist gesetzändernd. Er hat nicht politischen Charakter und enthält weder verfassungsändernde noch verfassungsergänzende Bestimmungen.

           Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

           Da auch Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungsbereich der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG erforderlich.

 

           Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2002 03 12

 

 

 

             Herbert WÜRSCHL                                                              Johanna SCHICKER

                Berichterstatter                                                                         Vorsitzende


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Dem Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Kirgisischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.  

 

Wien, 2002 03 14

 

 

 

 

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       SCHRIFTFÜHRUNG                                               PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES