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Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Justizausschusses
über den
Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Insolvenzrechtseinführungsgesetz, die Konkursordnung, die
Ausgleichsordnung, das Finalitätsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert
werden (Insolvenzrechts-Novelle 2002 - InsNov. 2002)
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass sich in letzter Zeit vereinzelt Unzulänglichkeiten der Insolvenzverfahren herausgestellt haben, insbesondere die missbräuchliche Ausnutzung des Insolvenzverfahrens, um das Unternehmen zu einem unangemessen niedrigen Preis an eine vom Schuldner geführte Auffanggesellschaft zu veräußern, weiters bei der Bestellung von Masseverwaltern sowie im Zuge der ersten Erfahrungen mit den Privatkonkursregelungen beim Schuldenregulierungsverfahren.
Durch den gegenständlichen Beschluss werden vor allem im Interesse der Gläubiger Insolvenzmissbräuche verhindert, die Masseverwalterbestellung verbessert sowie die sonstigen vereinzelt aufgetretenen Mängel der Insolvenzgesetze beseitigt. Die für die Einrichtung und Führung der Insolvenzverwalterliste entstehenden Kosten werden durch die Einhebung von Gebühren abgedeckt.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2002
mit Stimmenein-helligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 04 03
Anna Schlaffer Ferdinand Gstöttner
Berichterstatterin Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Insolvenzrechtseinführungsgesetz, die
Konkursordnung, die Ausgleichsordnung, das Finalitätsgesetz und das
Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Insolvenzrechts-Novelle 2002 - InsNov.
2002), keinen
Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 04 05
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES