6622 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2002 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz - KflG) geändert wird (Kraftfahrliniengesetz-Novelle 2001)

 

 

           Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet neben redaktionellen Änderungen den Ersatz der in den Strafbestimmungen enthaltenen Schillingbeträge durch Eurobeträge sowie eine Determinierung der Bestimmungen über die an der Vollziehung mitwirkenden Organe.

 

           Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 04 03

 

 

 

 

               Ing. Gerd KLAMT                                                              Wilhelm GRISSEMANN

                Berichterstatter                                                                        Vorsitzender


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2002 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraft­fahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz - KflG) geändert wird (Kraftfahrliniengesetz-Novelle 2001), keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2002 04 05

 

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                               PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES