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der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über den Beschluss des
Nationalrates vom 21. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesgesetz über die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen
(Kraftfahrliniengesetz - KflG) geändert wird (Kraftfahrliniengesetz-Novelle
2001)
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet neben redaktionellen Änderungen den Ersatz der in den Strafbestimmungen enthaltenen Schillingbeträge durch Eurobeträge sowie eine Determinierung der Bestimmungen über die an der Vollziehung mitwirkenden Organe.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 04 03
Ing. Gerd KLAMT Wilhelm GRISSEMANN
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz - KflG) geändert wird (Kraftfahrliniengesetz-Novelle 2001), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 04 05
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES