6623 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2002 betreffend ein Abkommen zur Ergänzung des Abkommens vom 21. Februar 1989 zwischen der Republik Öster­reich und der Italienischen Republik über die Erleichterung von Ambulanzflügen in den Grenzregionen bei dringlichen Transporten von Verletzten oder Schwerkranken

 

           Durch die Zunahme des Reiseverkehrs zwischen Österreich und Italien gewann die Frage der Repatriierung von verunglückten und erkrankten österreichischen und italienischen Staatsbürgern bereits in den vergangenen Jahren erhöhte Bedeutung. Aus diesem Grunde wurde bereits im Jahr 1989 ein Abkommen über die Erleichterung von Ambulanzflügen in den Grenzregionen bei dringenden Trans­porten von Verletzten oder Schwerkranken zwischen den genannten Staaten abgeschlossen.

           Ziel des vorliegenden Staatsvertrages ist eine effizientere Repatriierung ver­unglückter oder erkrankter Personen unter Reduzierung der administrativen Formalitäten auf ein Mindest­maß sowie die Assistenzleistung bei größeren Unglücksfällen im Nachbarstaat, insbesondere in Grenzregionen.

           Der gegenständliche Staatsvertrag enthält gesetzesändernde und gesetzes­ergän­zende Bestimmungen; er hat nicht politischen Charakter und enthält keine verfassungs­ändernden Bestimmungen.

           Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbstständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

           Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

           Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 04 03

 

 

 

               Ing. Gerd KLAMT                                                              Wilhelm GRISSEMANN

                Berichterstatter                                                                        Vorsitzender


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2002 betreffend ein Abkommen zur Ergänzung des Abkommens vom 21. Februar 1989 zwischen der Republik Öster­reich und der Italienischen Republik über die Erleichterung von Ambulanzflügen in den Grenzregionen bei dringlichen Transporten von Verletzten oder Schwerkranken keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2002 04 05

 

 

 

 

 

    .................................................                                         ...........................................................

            SCHRIFTFÜHRUNG                                               PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES