6625 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das
Körperschaftsteuergesetz 1988, das Neugründungs-Förderungsgesetz, die
Gewerbeordnung 1994, das Ausländer-beschäftigungsgesetz, das
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsmarkt-förderungsgesetz, das
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Bundessozialämtergesetz und das
Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (Konjunkturbelebungsgesetz
2002)
Ziele des gegenständlichen
Beschlusses des Nationalrates sind die Einführung eines neuen
Forschungsfreibetrages (10%) sowie einer Forschungsprämie (3%); der
Bildungsfreibetrag soll von 9% auf 20% angehoben und dem Freibetrag alternativ
dazu eine Bildungsprämie (6%) zur Seite gestellt werden.
Die im Konjunkturgipfel der
Bundesregierung angestrebten Maßnahmen zur Standortverbesserung und zur
Konjunkturbelebung sollen durch steuerliche Begünstigungen abgestützt werden.
Die bisherigen Steuerbegünstigungen für Betriebsneugründungen sollen im
bestimmten Umfang auf Betriebsübertragungen ausgeweitet werden.
Das Regierungsprogramm hinsichtlich
der Beseitigung bürokratischer Barrieren für private Arbeitsvermittler und der
Aufhebung des Verbotes der gleichzeitigen Ausübung von Arbeitsvermittlung und
Arbeitskräfteüberlassung zur Erhöhung der Vermittlungseffektivität sowie die
längerfristige Absicherung des Weiterbildungsgeldes sollen umgesetzt werden.
Die illegale Beschäftigung von
Ausländern gefährdet neben dem Interesse eines geordneten Arbeitsmarktes auch
die Interessen der Wirtschaft. Ziel dieses Bundesgesetzes ist eine Neuregelung
der Kontrolle der illegalen Beschäftigung von Ausländern. Damit soll einerseits
den Intentionen der Bundesregierung in Richtung auf Intensivierung der
Beratungstätigkeiten der Arbeitsinspektion Rechnung getragen werden,
andererseits im Interesse eines fairen Wettbewerbs eine effizientere Bekämpfung
der illegalen Ausländerbeschäftigung ermöglicht
und die Beschäftigung von
ausländischen Arbeitskräften in Österreich zu ordnungsgemäßen Entgelt- und
Arbeitsbedingungen sichergestellt werden. Die Übertragung der Kontrolle auf die
Organe der Zollbehörden gewährleistet eine höhere Kontrolldichte und damit eine
verbesserte Aufdeckung der illegalen Beschäftigung, womit auch höhere
präventive Effekte zu erzielen sein werden.
Es ergeben sich Einnahmenausfälle
im Abgabenbereich in Höhe von 218 Mio. Euro jährlich, von denen auf den Bund
171 Mio. Euro, auf die Länder 25 Mio. Euro und auf die Gemeinden 22 Mio. Euro
entfallen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt
nach Beratung der Vorlage am 3. April 2002 mit
Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 04 03
|
Dr.
Renate Kanovsky-Wintermann |
Hans
Ager |
|
Berichterstatterin |
Stv.Vorsitzender |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das
Körperschaftsteuergesetz 1988, das Neugründungs-Förderungsgesetz, die
Gewerbeordnung 1994, das Ausländer-beschäftigungsgesetz, das
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsmarkt-förderungsgesetz, das
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Bundessozialämtergesetz und das
Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (Konjunkturbelebungsgesetz
2002), keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 04 05
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES