6625 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Neugründungs-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Ausländer-beschäftigungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsmarkt-förderungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Bundessozialämtergesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (Konjunkturbelebungsgesetz 2002)

 

Ziele des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates sind die Einführung eines neuen Forschungsfreibetrages (10%) sowie einer Forschungsprämie (3%); der Bildungsfreibetrag soll von 9% auf 20% angehoben und dem Freibetrag alternativ dazu eine Bildungsprämie (6%) zur Seite gestellt werden.

 

Die im Konjunkturgipfel der Bundesregierung angestrebten Maßnahmen zur Standortverbesserung und zur Konjunkturbelebung sollen durch steuerliche Begünstigungen abgestützt werden. Die bisherigen Steuerbegünstigungen für Betriebsneugründungen sollen im bestimmten Umfang auf Betriebsübertragungen ausgeweitet werden.

 

Das Regierungsprogramm hinsichtlich der Beseitigung bürokratischer Barrieren für private Arbeitsvermittler und der Aufhebung des Verbotes der gleichzeitigen Ausübung von Arbeitsvermittlung und Arbeitskräfteüberlassung zur Erhöhung der Vermittlungseffektivität sowie die längerfristige Absicherung des Weiterbildungsgeldes sollen umgesetzt werden.

 

Die illegale Beschäftigung von Ausländern gefährdet neben dem Interesse eines geordneten Arbeitsmarktes auch die Interessen der Wirtschaft. Ziel dieses Bundesgesetzes ist eine Neuregelung der Kontrolle der illegalen Beschäftigung von Ausländern. Damit soll einerseits den Intentionen der Bundesregierung in Richtung auf Intensivierung der Beratungstätigkeiten der Arbeitsinspektion Rechnung getragen werden, andererseits im Interesse eines fairen Wettbewerbs eine effizientere Bekämpfung der illegalen Ausländerbeschäftigung ermöglicht

 

 

und die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Österreich zu ordnungsgemäßen Entgelt- und Arbeitsbedingungen sichergestellt werden. Die Übertragung der Kontrolle auf die Organe der Zollbehörden gewährleistet eine höhere Kontrolldichte und damit eine verbesserte Aufdeckung der illegalen Beschäftigung, womit auch höhere präventive Effekte zu erzielen sein werden.

 

Es ergeben sich Einnahmenausfälle im Abgabenbereich in Höhe von 218 Mio. Euro jährlich, von denen auf den Bund 171 Mio. Euro, auf die Länder 25 Mio. Euro und auf die Gemeinden 22 Mio. Euro entfallen.

 

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 04 03

 

 

 

Dr. Renate Kanovsky-Wintermann

Hans Ager

Berichterstatterin

Stv.Vorsitzender

 


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Neugründungs-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Ausländer-beschäftigungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsmarkt-förderungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Bundessozialämtergesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (Konjunkturbelebungsgesetz 2002), keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 04 05

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                         PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES