6626 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz und das Bundesfinanzgesetz
geändert wird
Der gegenständliche
Gesetzesbeschluss des Nationalrates hat die Übertragung von Vollzugsagenden von
den Arbeitsinspektoraten auf die Zollbehörden zum Inhalt.
Im Zusammenhang mit dieser
Übertragung sind gewisse Adaptierungen notwendig.
Artikel II des gegenständlichen
Beschlusses unterliegt gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Einspruchsrecht des
Bundesrates.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach
Beratung der Vorlage am 3. April 2002 mit
Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch – so weit dieser dem Einspruchsrecht des
Bundesrates unterliegt – zu erheben.
Wien,
2002 04 03
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Dr.
Renate Kanovsky-Wintermann |
Hans
Ager |
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Berichterstatterin |
Stv. Vorsitzender |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz und das
Bundesfinanzgesetz geändert wird – so weit dieser dem Einspruchsrecht des
Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 04 05
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES