6626 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz und das Bundesfinanzgesetz geändert wird

 

Der gegenständliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates hat die Übertragung von Vollzugsagenden von den Arbeitsinspektoraten auf die Zollbehörden zum Inhalt.

 

Im Zusammenhang mit dieser Übertragung sind gewisse Adaptierungen notwendig.

 

Artikel II des gegenständlichen Beschlusses unterliegt gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Einspruchsrecht des Bundesrates.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch – so weit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – zu erheben.

 

Wien, 2002 04 03

 

 

 

Dr. Renate Kanovsky-Wintermann

Hans Ager

Berichterstatterin

Stv. Vorsitzender

 


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz und das Bundesfinanzgesetz geändert wird – so weit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 04 05

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                         PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES