6627 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Transparenz von Preisen für Erdöl, Mineralölerzeugnisse, Gas, Strom, Arzneimittel sowie der Preisauszeichnungsvorschriften (Preis-transparenzgesetz) geändert wird

 

 

Mit der Entscheidung des Rates vom 22. April 1999 über ein gemeinschaftliches Verfahren zur Unterrichtung und Konsultation über die Kosten der Versorgung mit Rohöl und die Verbraucherpreise für Mineralölerzeugnisse wurden die in diesem Bereich mit der Richtlinie des Rates vom 4. Mai 1976 über ein gemeinschaftliches Verfahren zur Unterrichtung und Konsultation über die Preise für Rohöl und Mineralölerzeugnisse in der Gemeinschaft (76/491/EWG) bestehenden Regelungen aufgehoben und nach den modernen Anforderungen neu gestaltet.

 

Wesentliche Regelungsschwerpunkte dieser Novelle sind:

-         Die Verpflichtung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit zur Übermittlung der in der Entscheidung festgelegten Informationen;

-         die Verpflichtung des Fachverbandes der Mineralölindustrie Österreichs und des Fachverbandes des Mineralöl- und Brennstoffhandels zur Erhebung und Übermittlung der Informationen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit;

-         eine Verordnungsermächtigung für den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zur Festsetzung der näheren Regelungen.

-         Anpassung der aufgrund des Bundesministeriengesetzes geänderten Bezeichnungen der Bundesministerien.

-         Anpassungen an die durch das Energieliberalisierungsgesetz geänderten Unternehmensbezeichnungen.

 

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2002 04 03

 

 

 

Dr. Renate Kanovsky-Wintermann

Hans Ager

Berichterstatterin

Stv. Vorsitzender

 


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Transparenz von Preisen für Erdöl, Mineralölerzeugnisse, Gas, Strom, Arzneimittel sowie der Preisauszeichnungsvorschriften (Preistransparenzgesetz) geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 04 05

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                         PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES