6630 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

über den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft über die Anwendung der EMAS-V (Verordnung EG 761/2001) und die Vollziehung des Umweltgutachter- und Standorteverzeichnis-Gesetzes (UGStVG sowie des Umweltmanagementgesetzes (UMG) (III-228/BR d.B.)

 

         Auf Grund des Umweltgutachter- und Standorteverzeichnisgesetz (UGStVG), welches 2001 durch das Umweltmanagementgesetz (UMG) ersetzt wurde, hat der Bundesminister für Umwelt alle drei Jahre, erstmals 1998, einen schriftlichen Bericht über die Anwendung der EMAS-V und die Vollziehung dieses Bundesgesetzes vorzulegen.

         Im vorliegenden Bericht wird folglich die Anwendung der früheren EMAS-Verordnung im Berichtszeitraum 1998 – 2001 und die Entwicklung des Gemeinschaftssystems EMAS in Österreich dargestellt. Weiters werden die wesentlichen Änderungen, die sich aus der Revision der EMAS-V ergeben haben, beschrieben.

 

Der Bericht gliedert sich in

o        Einführung: Grundlage und Gegenstand des Berichtes

o        Die Revision der EMAS-Verordnung

o        Die Beteiligung an EMAS in der EU

o        Die Umsetzung der EMAS-Verordnung in Österreich

o        Aktivitäten zur Verbreitung von EMAS in Österreich

o        Zusammenfassung und Ausblick

o        Studien und Fachpublikationen

 

         Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach der Beratung der Vorlage am 3. April 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

                                                             Wien, 2002 04 03

 

 

 

         Friedrich HENSLER                                                                            Fritz GRILLITSCH

           Berichterstatter                                                                                      Vorsitzender


 

                                        DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN :

 

 

Den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft über die Anwendung der EMAS-V (Verordnung EG 761/2001) und die Vollziehung des Umweltgutachter- und Standorteverzeichnis-Gesetzes (UGStVG sowie des Umwelt­managementgesetzes (UMG) (III-228/BR d.B.)  zur Kenntnis zu nehmen.

 

                                                             Wien, 2002 04 05

 

 

 

 

 

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         SCHRIFTFÜHRUNG                                                           PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES