6631 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
über den Wildschadensbericht 2000 des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (III-233-BR d.B.)
Gemäß § 16 Forstgesetz hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft jährlich über Art und Ausmaß der Waldverwüstungen, insbesondere durch Wild, die Gutachtertätigkeit der Forstbehörden und die Maßnahmen der Jagdbehörden sowie deren Erfolg, gegliedert nach Bundesländern, zu berichten.
Die Erhebungen der hiefür erforderlichen Daten erfolgen im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung durch die Landesforstdienste, die Koordination obliegt dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Die Erarbeitung der Richtlinien erfolgt im Konsens mit den Ländern. Die Meldungen der Bezirke werden von den Landesforstdirektionen bzw. –inspektionen erfasst und an das Ministerium weitergeleitet, wo sie analysiert, interpretiert und im Wildschadensbericht zusammengefasst werden.
Der Bericht gliedert sich in die Bereiche „Beeinträchtigungen des Waldes durch Wild und Weidevieh“, der die Verbissschäden und Schalschäden, die Gutachtertätigkeit der Forstbehörden und Maßnahmen der Jagdbehörden sowie die Situation in den einzelnen Bundesländern behandelt, und „Erläuterungen zu den Erhebungen“ sowie in einen Tabellenteil.
Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach der Beratung der Vorlage am 3. April 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Wien, 2002 04 03
Friedrich HENSLER Fritz GRILLITSCH
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN :
Den Wildschadensbericht 2000 des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (III-233-BR d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.
Wien, 2002 04 05
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES