6634 der Beilagen zu den
Stenografischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des
Nationalrates vom 17. April 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Maß-
und Eichgesetz und das Akkreditierungsgesetz geändert werden
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates enthält
folgende Regelungsschwerpunkte:
– Harmonisierung
der beiden Gesetze mit den Anforderungen des Gemeinschafts-rechtes.
– Aufgabenprivatisierung
und Entlastung der öffentlichen Verwaltung durch Ausweitung der Möglichkeit,
Eichungen durch „private“ akkreditierte Eichstellen an allen eich-pflichtigen
Messgeräten durchzuführen.
– Deregulierung
durch Schaffung flacherer Strukturen (Entfall der Inspektoren der
Eichaufsichtsbezirke).
– Anpassung
der Bestimmungen betreffend Marktüberwachung und eichpolizeiliche Revision an
die Anforderungen der Richtlinien der Europäischen Union.
Der
Ausschuss für Wirtschaft
und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 29. April 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen
Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 04 29
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Mag.
Thomas Ram |
Ulrike
Haunschmid |
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Berichterstatter |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2002
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz und das
Akkreditierungsgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 05 03
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES