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der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über den Beschluss des
Nationalrates vom 17. April 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Kraftfahrgesetz 1967 (21. KFG-Novelle), die 3. und die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle
sowie die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden
Seit den letzten geringfügigen Änderungen des Kraftfahrgesetzes im Jahre 1998 haben sich wieder eine Reihe von Punkten ergeben, die eine Änderung des Kraftfahrgesetzes notwendig gemacht haben. Überdies werden zahlreiche redaktionelle Anpassungen, Berücksichtigung des aktuellen technischen Standes, Berücksichtigung der praktischen Erfahrungen mit einzelnen Bestimmungen sowie Berücksichtigung von EU-Richtlinien vorgenommen. Weiters werden einige im Verkehrssicherheitsprogramm enthaltene Maßnahmen im Kraftfahrgesetz umgesetzt sowie in Abstimmung mit einigen Änderungen des Kraftfahrgesetzes auch einige Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung angepasst.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 29. April 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 04 29
Dr. Peter BÖHM Wilhelm GRISSEMANN
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (21. KFG-Novelle), die 3. und die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle sowie die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 05 03
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES