6643 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Finanzausschusses

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 18. April 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande zur Ver­meidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern

 

           Zwischen Österreich und dem Königreich der Niederlande bestehen keine steuer­vertraglichen Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungs­steuern. Auf Grund der wirtschaftlichen Beziehungen bedarf es einer modernen Regelung des Steuer­vertragsrechts.

           Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates  soll die auf Grund der Überschneidung der nationalen Steuerrechte von Österreich und den Niederlanden bewirkte Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern in einer den Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens und der internationalen Steuervertragspraxis entsprechenden Weise vermieden werden.

           Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd. Da auch Ange­legenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden, bedarf er gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG der Zustimmung des Bundesrates. Er enthält weder verfassungs­ändernde noch verfassungsergänzende Bestimmungen; er hat auch nicht politischen Charakter.

           Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

           Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. April 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2002 04 29

 

 

 

          Alfredo ROSENMAIER                                                            Johanna SCHICKER

                Berichterstatter                                                                         Vorsitzende


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Dem Beschluss des Nationalrates vom 18. April 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande zur Ver­meidung der Doppel­besteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2002 05 03

 

 

 

 

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       SCHRIFTFÜHRUNG                                               PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES