6643 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 18. April 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern
Zwischen Österreich und dem Königreich der Niederlande bestehen keine steuervertraglichen Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern. Auf Grund der wirtschaftlichen Beziehungen bedarf es einer modernen Regelung des Steuervertragsrechts.
Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates soll die auf Grund der Überschneidung der nationalen Steuerrechte von Österreich und den Niederlanden bewirkte Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern in einer den Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens und der internationalen Steuervertragspraxis entsprechenden Weise vermieden werden.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd. Da auch Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden, bedarf er gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG der Zustimmung des Bundesrates. Er enthält weder verfassungsändernde noch verfassungsergänzende Bestimmungen; er hat auch nicht politischen Charakter.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. April 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2002 04 29
Alfredo ROSENMAIER Johanna SCHICKER
Berichterstatter Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Dem Beschluss des Nationalrates vom 18. April 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2002 05 03
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES