6650 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

 

B e r i c h t

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2002 betreffend eine Erklärung Europäischer Regierungen über die Produktionsphase der Ariane-Träger

 

 

Mit der vorliegenden Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der Ariane-Träger wird die Übergabe der von den ESA-Mitgliedsstaaten (Teilnehmer an den Ariane Entwicklungsprogrammen) entwickelten Ariane-Träger an die Firma Arianespace, die den Vertrieb, die Vermarktung der Ariane-Träger im Rahmen der Produktionsphase und die dazu gehörigen Startdienste übernimmt, geregelt.

 

Ziele und Inhalte der Erklärung umfassen insbesondere im Teil I die Verpflichtung der Teilnehmer zur Verwendung der Ariane zu ausschließlich friedlichen Zwecken, bevorzugte Verwendung der Ariane-Trägerrakete, Regelungen über Verkäufe an ESA-Mitgliedsstaaten, Unterstützung von Arianespace, Finanzierung des Raumfahrtzentrums CSF Kourou in Französisch Guayana dem Grund nach sowie Konsultationsmechanismen.

 

Teil II der Erklärung umfasst die der ESA übertragenen Tätigkeiten und Kontrollrechte des ESA-Ariane-Programmrates über Arianespace sowie die von der ESA bereitzustellenden Unterlagen und Einrichtungen für einen optimalen Übergang von der Entwicklungs- in die Produktionsphase.

 

Teil III regelt die von Arianespace zu übernehmenden Verpflichtungen wie zB Einsatz für friedliche  Zwecke, Wartung, Startdienste, Information, Vermarktung, europäischer Charakter der Gesellschaft und Schadenersatzbestimmungen.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen. Eine Zu­stimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.


 

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

 

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

 

Wien, 2002 06 04

 

 

 

 

 

           Johann LEDOLTER Mag. Gerhard Tusek

Berichterstatter Vorsitzender

 


 

 

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2002 betreffend eine Erklärung Europäischer Regierungen über die Produktionsphase der Ariane-Träger keinen Einspruch zu erheben.

 

 

 

Wien, 2002 06 06

 

 

 

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG           PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES