6650 der
Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des
Nationalrates vom 22. Mai 2002 betreffend eine Erklärung Europäischer
Regierungen über die Produktionsphase der Ariane-Träger
Mit
der vorliegenden Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase
der Ariane-Träger wird die Übergabe der von den ESA-Mitgliedsstaaten
(Teilnehmer an den Ariane Entwicklungsprogrammen) entwickelten Ariane-Träger an
die Firma Arianespace, die den Vertrieb, die Vermarktung der Ariane-Träger im
Rahmen der Produktionsphase und die dazu gehörigen Startdienste übernimmt,
geregelt.
Ziele und Inhalte der Erklärung umfassen insbesondere im Teil I die
Verpflichtung der Teilnehmer zur Verwendung der Ariane zu ausschließlich
friedlichen Zwecken, bevorzugte Verwendung der Ariane-Trägerrakete, Regelungen
über Verkäufe an ESA-Mitgliedsstaaten, Unterstützung von Arianespace,
Finanzierung des Raumfahrtzentrums CSF Kourou in Französisch Guayana dem Grund
nach sowie Konsultationsmechanismen.
Teil II der Erklärung umfasst die der ESA übertragenen Tätigkeiten und
Kontrollrechte des ESA-Ariane-Programmrates über Arianespace sowie die von der
ESA bereitzustellenden Unterlagen und Einrichtungen für einen optimalen
Übergang von der Entwicklungs- in die Produktionsphase.
Teil III regelt die von Arianespace zu übernehmenden Verpflichtungen wie
zB Einsatz für friedliche Zwecke,
Wartung, Startdienste, Information, Vermarktung, europäischer Charakter der
Gesellschaft und Schadenersatzbestimmungen.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und
gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen. Eine
Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht
erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich
der Länder betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des
vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im
Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die
innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für auswärtige
Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2002 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 06 04
Johann LEDOLTER Mag. Gerhard Tusek
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2002 betreffend eine Erklärung Europäischer Regierungen über die Produktionsphase der Ariane-Träger keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 06 06
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES