6653 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2002 betreffend Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 samt Anhängen

 

 

Das gegenständliche am 23. Juni 2000 in Cotonou, Benin, von der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie 77 afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP-Staaten) unterzeichnete Partnerschaftsabkommen schafft den Rechtsrahmen für eine umfassende zwanzigjährige Partnerschaft zwischen 77 AKP-Ländern, der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, der den Handel, die politischen Beziehungen und die Entwicklungszusammenarbeit einschließt. Das Abkommen ersetzt das am 29. Februar 2000 ausgelaufene Abkommen Lomé IV.

 

Sein Ziel besteht in einer Neuausrichtung der Entwicklungspolitiken auf Strategien zur Linderung der Armut und kombiniert dazu die Bereiche Politik, Handelspolitik und Entwicklungspolitik.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen.

 

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung ebenfalls nicht erforderlich.

 

Der Nationalrat hat gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG beschlossen, dass die Kundmachung dieses Abkommens samt Anhängen, das in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht ist, in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten erfolgt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2002 06 04

 

 

 

 

 

        Johann LEDOLTER                                                                Mag. Gerhard Tusek

           Berichterstatter                                                                           Vorsitzender

 


 

 

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2002 betreffend Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 samt Anhängen keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2002 06 06

 

 

 

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG                                                        PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES