6653 der
Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des
Nationalrates vom 22. Mai 2002 betreffend Partnerschaftsabkommen zwischen den
Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im
Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren
Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 samt
Anhängen
Das gegenständliche am 23. Juni 2000 in Cotonou, Benin, von der
Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie 77 afrikanischen,
karibischen und pazifischen Staaten (AKP-Staaten) unterzeichnete
Partnerschaftsabkommen schafft den Rechtsrahmen für eine umfassende
zwanzigjährige Partnerschaft zwischen 77 AKP-Ländern, der Gemeinschaft und
ihren Mitgliedstaaten, der den Handel, die politischen Beziehungen und die
Entwicklungszusammenarbeit einschließt. Das Abkommen ersetzt das am 29. Februar
2000 ausgelaufene Abkommen Lomé IV.
Sein Ziel besteht in einer Neuausrichtung der Entwicklungspolitiken auf
Strategien zur Linderung der Armut und kombiniert dazu die Bereiche Politik,
Handelspolitik und Entwicklungspolitik.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw.
gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG
ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen
Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des
vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im
Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die
innerstaatliche Rechtsordnung ebenfalls nicht erforderlich.
Der Nationalrat hat gemäß Art. 49
Abs. 2 B-VG beschlossen, dass die Kundmachung dieses Abkommens samt Anhängen,
das in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht ist, in allen authentischen
Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten erfolgt.
Der Ausschuss für auswärtige
Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2002 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 06 04
Johann LEDOLTER Mag. Gerhard Tusek
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2002 betreffend Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 samt Anhängen keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 06 06
............................................................. .............................................................
SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES