6661 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen
über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2002
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über öffentliche
Schutzimpfungen gegen übertragbare Kinder-lähmung aufgehoben wird
Auf Grund der erfolgten Umstellung der Immunisierung
gegen Poliomyelitis von Poliooralimpfstoff auf inaktivierte Poliovakzine und
der damit verbundenen Einbeziehung der Schutzimpfung gegen übertragbare
Kinderlähmung in Form eines Kombinationsimpfstoffes in das von Bund, Ländern
und Sozialversicherung finanzierte Impfkonzept sind in Hinkunft keine
Polioimpfaktionen mehr erforderlich und ist daher das Bundesgesetz über
öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Kinderlähmung aufzuheben.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am
4. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 06 04
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Ulrike
Haunschmid |
Franz
Wolfinger |
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Berichterstatterin |
Stv.Vorsitzender |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2002
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über öffentliche
Schutzimpfungen gegen übertragbare Kinder-lähmung aufgehoben wird, keinen
Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 06 06
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES