6661 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Kinder-lähmung aufgehoben wird

 

 

Auf Grund der erfolgten Umstellung der Immunisierung gegen Poliomyelitis von Poliooralimpfstoff auf inaktivierte Poliovakzine und der damit verbundenen Einbeziehung der Schutzimpfung gegen übertragbare Kinderlähmung in Form eines Kombinationsimpfstoffes in das von Bund, Ländern und Sozialversicherung finanzierte Impfkonzept sind in Hinkunft keine Polioimpfaktionen mehr erforderlich und ist daher das Bundesgesetz über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Kinderlähmung aufzuheben.

 

 

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 06 04

 

 

 

Ulrike Haunschmid

Franz Wolfinger

Berichterstatterin

Stv.Vorsitzender

 


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Kinder-lähmung aufgehoben wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 06 06

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                         PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES