6662 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen
über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2002
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird
Das österreichische Gentechnikgesetz (GTG), BGBl. Nr.
510/1994, beruhend ua. auf den beiden Gentechnikrichtlinien des Rates vom 23.
April 1990 über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in
geschlossenen Systemen, 90/219/EWG, sowie über die absichtliche Freisetzung
genetisch veränderter Mikroorganismen in die Umwelt, 90/220/EWG, trat in seinen
wesentlichen Teilen am 1. Jänner 1995 in Kraft. Die besonders hohe
Entwicklungsgeschwindigkeit der Gentechnologie bringt es mit sich, dass laufend
normative Anpassungen an den technischen Fortschritt vorgenommen werden müssen.
Mit dem Entwurf soll die Richtlinie 98/81/EG des Rates
vom 26. Oktober 1998 zur Änderung der Richtlinie 90/219/EWG über die Anwendung
genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen umgesetzt
werden.
Gleichzeitig werden im oben genannten Bereich (Geschlossene
Systeme) die bisherigen Bestimmungen über die Beteiligung der Öffentlichkeit
(Anhörungsverfahren) im Lichte des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes
1991, idF BGBl. I Nr. 158/1998, geändert.
Zweck des Gesetzesbeschlusses des Nationalrates ist die –
EG-konforme – rechtliche Anpassung an den Stand von Wissenschaft und Technik
mit dem Ziel der Aufrechterhaltung eines weiterhin hohen Schutz- und
Sicherheitsniveaus.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am
4. Juni 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 06 04
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Dr.
Klaus Nittmann |
Franz
Wolfinger |
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Berichterstatter |
Stv.Vorsitzender |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2002
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird, keinen
Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 06 06
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES