6664 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fleischuntersuchungsgesetz und das Tierseuchengesetz (TSG) geändert werden

 

 

Im Rahmen der Vollziehung des Fleischuntersuchungsgesetzes wurden mehrere Mängel, insbesondere im Hinblick auf einschlägige EG-Vorschriften, festgestellt.

Diese Mängel werden gemäß des vorliegenden Gesetzesbeschlusses des Nationalrates beseitigt. Im Einzelnen enthält dieser Gesetzesbeschluss eine Aufhebung der Bestimmungen für die Übertragung der Fleischuntersuchung an die Gemeinden mit Ausnahmen für Wien und Übergangsbestimmungen, die Vorschreibung der Tötung von vorschriftswidrig behandelten Nutztieren, eine Neudefinition der Notschlachtung, Anpassungen wegen des Wegfalls des Bazillenausscheidergesetzes und Ergänzungen in den Bereichen Trichinenuntersuchung, Kundmachungsvorschriften und Strafbestimmungen.

Im Tierseuchengesetz wird analog zur Regelung für Hunde nunmehr auch die Quarantäne für Katzen als Alternative zur sofortigen Tötung gestattet.

 

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 06 04

 

 

 

Engelbert Weilharter

Franz Wolfinger

Berichterstatter

Stv.Vorsitzender

 


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fleischuntersuchungsgesetz und das Tierseuchengesetz (TSG) geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 06 06

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                         PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES