6664 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen
über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2002
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fleischuntersuchungsgesetz und das
Tierseuchengesetz (TSG) geändert werden
Im Rahmen der Vollziehung des Fleischuntersuchungsgesetzes
wurden mehrere Mängel, insbesondere im Hinblick auf einschlägige
EG-Vorschriften, festgestellt.
Diese Mängel werden gemäß des vorliegenden
Gesetzesbeschlusses des Nationalrates beseitigt. Im Einzelnen enthält dieser
Gesetzesbeschluss eine Aufhebung der Bestimmungen für die Übertragung der
Fleischuntersuchung an die Gemeinden mit Ausnahmen für Wien und
Übergangsbestimmungen, die Vorschreibung der Tötung von vorschriftswidrig
behandelten Nutztieren, eine Neudefinition der Notschlachtung, Anpassungen
wegen des Wegfalls des Bazillenausscheidergesetzes und Ergänzungen in den
Bereichen Trichinenuntersuchung, Kundmachungsvorschriften und
Strafbestimmungen.
Im Tierseuchengesetz wird analog zur Regelung für Hunde
nunmehr auch die Quarantäne für Katzen als Alternative zur sofortigen Tötung
gestattet.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am
4. Juni 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 06 04
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Engelbert
Weilharter |
Franz
Wolfinger |
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Berichterstatter |
Stv.Vorsitzender |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2002
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fleischuntersuchungsgesetz und das
Tierseuchengesetz (TSG) geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 06 06
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES