6682 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2002
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Postsparkassengesetz 1969, das Alkoholsteuergesetz
und das Genossenschaftsrevisionsgesetz geändert wird und zur Ergänzung von
Übergangsbestimmungen im HGB
Der gegenständliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates
regelt u.a. folgende Punkte:
- Der Revisor, der Revisionsverband, deren Gehilfen sowie
die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter des Revisionsverbands
oder einer als Revisor bestellten Prüfungsgesellschaft (vgl. § 3 Abs. 1) werden
unmittelbar und persönlich zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung des
Verwertungsverbots verpflichtet.
- Weitere Punkte sind die Verantwortlichkeit des Revisors
für die gewissenhafte und unparteiische Wahrnehmung der ihn aus der Revision
treffenden Pflichten, allgemein die Haftung des Revisionsverbands und ihr
Verhältnis zur Haftung des Revisors – auch in seiner Funktion als Abschluss-
und Bankprüfer – sowie deren Sicherstellung und die Unabdingbarkeit der
Ersatzpflicht sowie die Verjährungsbestimmung.
- Auf Grund der Probleme mit einer wirtschaftlich
verkraftbaren Versicherungsdeckung soll es in einer zweijährigen
Einschleiflösung möglich sein, durch eine gründliche versicherungstechnische
Aufbereitung und Analyse der tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu
akzeptablen Versicherungslösungen zu gelangen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 06 25
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Engelbert
WEILHARTER |
Ulrike
HAUNSCHMID |
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Berichterstatter |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2002
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Postsparkassengesetz 1969, das
Alkoholsteuergesetz und das Genossenschaftsrevisionsgesetz geändert wird und
zur Ergänzung von Übergangsbestimmungen im HGB, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 06 27
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENTIN
DES BUNDESRATES