6683 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2002
betreffend ein Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2001 samt Anhang
Österreich wurde aufgrund der verpflichtenden Übernahme
des „acquis communautaire“ der EU 1996 Mitglied des Internationalen
Kaffee-Übereinkommens von 1994. Da dieses Übereinkommen nach einmaliger
zweijähriger Verlängerung am 30. September 2001 ablief, nahm der Internationale
Kaffeerat mit Resolution 393 am 28. September 2000 ein neues Übereinkommen an,
das vom Generalsekretär der Vereinten Nationen als Depositär am
2. November 2000 beglaubigt zirkuliert wurde. Der im schriftlichen
Verfahren gefasste Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 24. September
2001 ergab, dass die Mitgliedstaaten beitreten sollen, um auf Grund der
nunmehrigen ausschließlichen Gemeinschaftskompetenz durch eine Abänderung des
Übereinkommens die unmittelbaren Mitgliedschaft der Gemeinschaft zu
ermöglichen.
Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates
ist die Stärkung der Handlungsführung der Europäischen Kommission auf dem
Internationalen Kaffeemarkt und in ihren Beziehungen zu den
Hauptproduktionsländern.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und
gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1
zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den
selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des
Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen
Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des
Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Weiters hat der Nationalrat beschlossen, dass gemäß Art.
49 Abs. 2 B-VG die Kundmachung dieses Übereinkommens samt Anhang in allen
authentischen Sprachfassungen samt Übersetzung ins Deutsche durch Auflage im
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erfolgt.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 06 25
|
Engelbert
WEILHARTER |
Ulrike
HAUNSCHMID |
|
Berichterstatter |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2002
betreffend ein Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2001 samt Anhang, keinen
Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 06 27
..............................................................
..............................................................
SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES