6683 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2002 betreffend ein Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2001 samt Anhang

 

 

Österreich wurde aufgrund der verpflichtenden Übernahme des „acquis communautaire“ der EU 1996 Mitglied des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 1994. Da dieses Übereinkommen nach einmaliger zweijähriger Verlängerung am 30. September 2001 ablief, nahm der Internationale Kaffeerat mit Resolution 393 am 28. September 2000 ein neues Übereinkommen an, das vom Generalsekretär der Vereinten Nationen als Depositär am 2. November 2000 beglaubigt zirkuliert wurde. Der im schriftlichen Verfahren gefasste Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 24. September 2001 ergab, dass die Mitgliedstaaten beitreten sollen, um auf Grund der nunmehrigen ausschließlichen Gemeinschaftskompetenz durch eine Abänderung des Übereinkommens die unmittelbaren Mitgliedschaft der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist die Stärkung der Handlungsführung der Europäischen Kommission auf dem Internationalen Kaffeemarkt und in ihren Beziehungen zu den Hauptproduktionsländern.

 

 

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

 

 

 

Weiters hat der Nationalrat beschlossen, dass gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG die Kundmachung dieses Übereinkommens samt Anhang in allen authentischen Sprachfassungen samt Übersetzung ins Deutsche durch Auflage im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erfolgt.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 06 25

 

 

 

Engelbert WEILHARTER

Ulrike HAUNSCHMID

Berichterstatter

Vorsitzende

 


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2002 betreffend ein Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2001 samt Anhang, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2002 06 27

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                         PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES