6684 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2002
betreffend das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 samt Anhängen
Das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen 1995 ist am 30.
Juni 1999 abgelaufen. Im Hinblick auf Nahrungsmitteldefizite sowie auf
humanitäre Notsituationen in Folge von Dürre- und Hungerkatastrophen sind
weiterhin massive Nahrungsmittelhilfespenden seitens der Industriestaaten
notwendig. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass es neben einem
konjunkturellen, etwa durch Dürrekatastrophen oder durch von Menschen
herbeigeführte humanitäre Krisen hervorgerufenem Nahrungsmitteldefizit, auch
ein strukturelles gibt, was insbesondere für viele der am wenigsten
entwickelten Länder – die sich zum überwiegenden Teil in Afrika befinden –
gilt. Letztere sind auf Grund physischer Gegebenheiten (Landschaft, Klima) oft
nicht in der Lage, genügend Lebensmittel zur Selbstversorgung zu produzieren.
Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates
ist es, dass diese Nahrungsmitteldefizite auch in Hinkunft durch Spenden
seitens der Geberstaaten nach Möglichkeiten ausgeglichen werden sollen.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzesergänzend,
enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1
zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den
selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des
Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen
Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des
Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Weiters hat der Nationalrat beschlossen, dass gemäß Art.
49 Abs. 2 B-VG die Kundmachung dieses Übereinkommens samt Anlagen in
englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache sowie in der
Übersetzung ins Deutsche durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten erfolgt.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 06 25
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Engelbert
WEILHARTER |
Ulrike
HAUNSCHMID |
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Berichterstatter |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2002
betreffend das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 samt Anhängen, keinen
Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 06 27
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES