6684 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2002 betreffend das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 samt Anhängen

 

 

Das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen 1995 ist am 30. Juni 1999 abgelaufen. Im Hinblick auf Nahrungsmitteldefizite sowie auf humanitäre Notsituationen in Folge von Dürre- und Hungerkatastrophen sind weiterhin massive Nahrungsmittelhilfespenden seitens der Industriestaaten notwendig. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass es neben einem konjunkturellen, etwa durch Dürrekatastrophen oder durch von Menschen herbeigeführte humanitäre Krisen hervorgerufenem Nahrungsmitteldefizit, auch ein strukturelles gibt, was insbesondere für viele der am wenigsten entwickelten Länder – die sich zum überwiegenden Teil in Afrika befinden – gilt. Letztere sind auf Grund physischer Gegebenheiten (Landschaft, Klima) oft nicht in der Lage, genügend Lebensmittel zur Selbstversorgung zu produzieren.

Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist es, dass diese Nahrungsmitteldefizite auch in Hinkunft durch Spenden seitens der Geberstaaten nach Möglichkeiten ausgeglichen werden sollen.

 

 

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

 

 

 

Weiters hat der Nationalrat beschlossen, dass gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG die Kundmachung dieses Übereinkommens samt Anlagen in englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache sowie in der Übersetzung ins Deutsche durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten erfolgt.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 06 25

 

 

 

Engelbert WEILHARTER

Ulrike HAUNSCHMID

Berichterstatter

Vorsitzende

 


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2002 betreffend das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 samt Anhängen, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2002 06 27

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                         PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES