6705 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern und auf dem Gebiet der Kraft-Wärme-Kopplung erlassen werden (Ökostrom­gesetz) sowie das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) und das Energieförderungsgesetz 1979 (EnFG) geändert werden

 

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates enthält im Interesse des Klima- und Umweltschutz u.a. folgende Ziele:

o        Erhöhung des Anteils der Erzeugung von elektrischer Energie in Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger

o        effizienter Einsatz der nunmehr bundeseinheitlich geregelten Mittel zur Förderung von erneuerbaren Energieträgern

o        Setzung von technologiepolitischen Schwerpunkten im Hinblick auf die Erreichung der Marktreife neuer Technologien

o        Förderung der Modernisierung sowie Sicherstellung des weiteren Betriebes durch Unterstützung der bestehenden Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur öffentlichen Fern­wärme­versorgung

o        Anhebung des Anteils der Stromerzeugung durch Wasserkraft

o        Schaffung eines bundesweiten Ausgleichs der Lasten der Förderung von Strom­erzeugung aus erneuerbaren Energieträgern und Kraft-Wärme-Kopplung.

 

Die im gegenständlichen Gesetzesbeschluss enthaltenen Verfassungsbestimmungen bedürfen im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

 

Wien, 2002 07 23

 

 

 

Dr. Renate KANOVSKY-WINTERMANN

Ulrike HAUNSCHMID

Berichterstatterin

Vorsitzende

 


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Dem Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern und auf dem Gebiet der Kraft-Wärme-Kopplung erlassen werden (Ökostromgesetz) sowie das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) und das Energieförderungs­gesetz 1979 (EnFG) geändert werden, im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

 

Wien, 2002 07 25

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES