6708 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz und das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996 geändert werden und das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen aufgehoben wird (EU-Nachtarbeits-Anpassungsgesetz)

 

Die im EU-Beitrittsvertrag festgelegte Übergangsfrist hinsichtlich der Weitergeltung des Frauen-Nachtarbeitsverbotes ist bereits am 31. Dezember 2001 abgelaufen. Es ist daher die österreichische Rechtslage in Bezug auf die Nachtarbeit noch nicht EU-konform.

Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist daher eine geschlechtsneutrale Regelung der Nachtarbeit in Erfüllung der Gleichbehandlungs-Richtlinie der EU. Weiters soll die Arbeitszeit-Richtlinie in Bezug auf Nachtarbeit umgesetzt werden. In Konkretisierung dieser Ziele enthält der Gesetzesbeschluss:

-         Definitionen der Begriffe „Nacht“, „Nachtarbeitnehmer/in“ und „Nachtschwerarbeiter/in“.

-         Beschränkung der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit einschließlich der Überstunden an Nachtarbeitstagen für Nachtschwerarbeiter/innen.

-         Zulassung längerer Arbeitszeiten für Nachtarbeiternehmer/innen in den Fällen der Arbeitsbereitschaft und für Nachtschwerarbeiter/innen samt Normierung dafür gebührender zusätzlicher Ruhezeiten, gestaffelt nach dem Ausmaß der Überschreitung.

-         Rechtsanspruch für Nachtarbeitnehmer/innen auf regelmäßige unentgeltliche Untersuchung des Gesundheitszustands.

-         Recht auf Versetzung auf einen Tagesarbeitsplatz bei gesundheitlichen Schwierigkeiten und vorübergehend bei Betreuungspflichten gegenüber Kindern bis zu zwölf Jahren.

-         Aufhebung des Frauen-Nachtarbeitsgesetzes.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 07 23

 

 

 

Dr. Renate KANOVSKY-WINTERMANN

Ulrike HAUNSCHMID

Berichterstatterin

Vorsitzende

 


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz und das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996 geändert werden und das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen aufgehoben wird (EU-Nachtarbeits-Anpassungsgesetz), keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2002 07 25

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES