6708 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz und das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996 geändert werden und das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen aufgehoben wird (EU-Nachtarbeits-Anpassungsgesetz)
Die im EU-Beitrittsvertrag festgelegte Übergangsfrist hinsichtlich der Weitergeltung des Frauen-Nachtarbeitsverbotes ist bereits am 31. Dezember 2001 abgelaufen. Es ist daher die österreichische Rechtslage in Bezug auf die Nachtarbeit noch nicht EU-konform.
Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist daher eine geschlechtsneutrale Regelung der Nachtarbeit in Erfüllung der Gleichbehandlungs-Richtlinie der EU. Weiters soll die Arbeitszeit-Richtlinie in Bezug auf Nachtarbeit umgesetzt werden. In Konkretisierung dieser Ziele enthält der Gesetzesbeschluss:
- Definitionen der Begriffe „Nacht“, „Nachtarbeitnehmer/in“ und „Nachtschwerarbeiter/in“.
- Beschränkung der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit einschließlich der Überstunden an Nachtarbeitstagen für Nachtschwerarbeiter/innen.
- Zulassung längerer Arbeitszeiten für Nachtarbeiternehmer/innen in den Fällen der Arbeitsbereitschaft und für Nachtschwerarbeiter/innen samt Normierung dafür gebührender zusätzlicher Ruhezeiten, gestaffelt nach dem Ausmaß der Überschreitung.
- Rechtsanspruch für Nachtarbeitnehmer/innen auf regelmäßige unentgeltliche Untersuchung des Gesundheitszustands.
- Recht auf Versetzung auf einen Tagesarbeitsplatz bei gesundheitlichen Schwierigkeiten und vorübergehend bei Betreuungspflichten gegenüber Kindern bis zu zwölf Jahren.
- Aufhebung des Frauen-Nachtarbeitsgesetzes.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 07 23
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Dr. Renate KANOVSKY-WINTERMANN |
Ulrike HAUNSCHMID |
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Berichterstatterin |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz und das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996 geändert werden und das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen aufgehoben wird (EU-Nachtarbeits-Anpassungsgesetz), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 07 25
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES