6712 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird

 

Fahranfänger sind überproportional oft in Verkehrsunfälle verwickelt. Die signifikante und nachhaltige Senkung der Unfallzahlen von Fahranfängern ist das primäre Ziel, das durch die Einführung einer zweiten Ausbildungsphase nach positiver Ablegung der Fahrprüfung in Österreich erreicht werden soll. Ein bereits existierendes Mehrphasenmodell in Finnland, an welches das österreichische Modell im Wesentlichen angelehnt ist, brachte den gewünschten Erfolg.

 

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates sieht die Einführung einer zweiten Ausbildungsphase für junge Führerscheinbesitzer vor, wobei den Teilnehmern die Gefahren beim Lenken von Kraftfahrzeugen anhand praktischer Übungen gezeigt werden und mittels Feedback und psychologischen Gruppengesprächen die hohe Risikobereitschaft junger Lenker aufgearbeitet werden soll.

 

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2002 07 23

 

 

 

       Mag. Thomas RAM                                                                        Wilhelm GRISSEMANN

          Berichterstatter                                                                                    Vorsitzender


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 07 25

 

 

 

 

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           SCHRIFTFÜHRUNG                                                PRÄSIDENT DES BUNDESRATES