6713 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2002 betreffend ein Abkommen zur Änderung des Protokolls über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT)
Österreich ist Vertragspartei des Protokolls über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT). Dieses Protokoll soll nun durch ein Änderungsabkommen an die letzte Änderung des Übereinkommens zur Gründung der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation „EUTELSAT“, BGBl. Nr. 350/1985 in der Fassung BGBl. III Nr. 50/2000, angepasst werden, die am 20. Mai 1999 von der 26. Versammlung der EUTELSAT-Vertragsparteien in Cardiff beschlossen wurde und gemäß Beschluss der Vertragsparteien mit 2. Juli 2001 vorläufig in Kraft getreten ist.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Er enthält keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbstständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 07 23
Engelbert WEILHARTER Wilhelm GRISSEMANN
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2002 betreffend ein Abkommen zur Änderung des Protokolls über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 07 25
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES