6715 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtshofgesetz geändert wird

 

Dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates liegt die Überlegung zugrunde, so genannte Massenverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof zu verhindern, ohne allerdings den Rechtsschutz selbst zu beeinträchtigen. 

 

Der Grundgedanke besteht darin, dass dann, wenn vor dem Verwaltungsgerichtshof ein – eine bestimmte Rechtsvorschrift betreffendes – Massenverfahren zu erwarten ist, der Verwaltungsgerichtshof dies verlautbart. Dies hat die Wirkung, dass letztinstanzliche Verwaltungsverfahren, in denen die betreffende Norm anzuwenden ist, unterbrochen werden.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am
23. Juli 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 07 23

 

 

           Mag. Gerhard TUSEK                                                    Dipl.-Ing. Hannes Missethon

                Berichterstatter                                                                         Vorsitzender


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtshofgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 07 25

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                          PRÄSIDENT DES BUNDESRATES