6715 der
Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i
c h t
des
Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des
Nationalrates vom 9. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Verwaltungsgerichtshofgesetz geändert wird
Dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates liegt die Überlegung zugrunde, so genannte Massenverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof zu verhindern, ohne allerdings den Rechtsschutz selbst zu beeinträchtigen.
Der Grundgedanke besteht darin, dass dann, wenn vor dem Verwaltungsgerichtshof ein – eine bestimmte Rechtsvorschrift betreffendes – Massenverfahren zu erwarten ist, der Verwaltungsgerichtshof dies verlautbart. Dies hat die Wirkung, dass letztinstanzliche Verwaltungsverfahren, in denen die betreffende Norm anzuwenden ist, unterbrochen werden.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach
Beratung der Vorlage am
23. Juli 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu
erheben.
Wien,
2002 07 23
Mag.
Gerhard TUSEK Dipl.-Ing.
Hannes Missethon
Berichterstatter Vorsitzender
DER
BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2002
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtshofgesetz geändert
wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 07 25
.............................................................. .............................................................
SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENT DES BUNDESRATES