6718 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird

 

Im aktuellen Bildungsangebot in Österreich ist die Logistikaus- und Weiterbildung nur unzureichend berücksichtigt. Es besteht eine hohe Attraktivität des Standortes Leoben, weil hier auf einer ausgereiften Logistik-Infrastruktur aufgebaut werden kann, da bereits ein Logistik-Zweig an der HTL-Leoben eingerichtet ist und eine universitäre Weiterqualifizierung notwendig erscheint.

 

Eine durch die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck in Auftrag gege­bene Bedarfs- und Akzeptanzerhebung hat ergeben, dass es äußerst dringlich ist, der bisher im UniStG allein vorgesehenen (universaljuristischen) Studienrichtung ,Rechtswissen­schaften‘ eine wirtschaftsjuristische Studienrichtung zur Seite zu stellen.

 

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird

o        Studierenden nach den Studienvorschriften vor AHStG analog den Studierenden an Universitäten der Künste auf Grund der Studienvorschriften vor KHStG eine Absolvierung des Studiums bis 30. September 2003 ermöglicht;

o        ein Studienangebot ,Industrielogistik‘ angeboten;

o        die Möglichkeit geschaffen, ab dem Studienjahr 2003/2004 ein wirtschaftsjuristisches Studium anzubieten und es bleibt jedenfalls die Wahlmöglichkeit gewahrt, dieses als Diplom- oder Bakkalaureats-/Magisterstudium anzubieten.

 

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben. 

 

Wien, 2002 07 23

 

 

   Josef SALLER                                                                                   Mag. Thomas RAM

  Berichterstatter                                                                                    Stv. Vorsitzender


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 07 25

 

 

 

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    SCHRIFTFÜHRUNG                                                PRÄSIDENT DES BUNDESRATES