6720 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strahlenschutzgesetz sowie das Maß- und Eichgesetz geändert werden (Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2002)

 

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Anpassung des geltenden Strahlenschutzgesetzes an die Strahlenschutzregelungen der EU und an den Inhalt eines internationalen Abkommens zum Ziel. Er beinhaltet insbesondere Regelungen bezüglich des Rechtfertigungsprinzips und für externe Arbeitskräfte, sowie hinsichtlich der Reduzierung der zulässigen Exposition für beruflich strahlenexponierte Personen und für Einzelpersonen der Bevölkerung; Regelungen im Zusammenhang mit erhöhter natürlicher Strahlenexpositionen (etwa für fliegendes Personal), Einführung des Strahlenschutzpasses und Einführung zentraler Register z.B. für erhaltene Strahlendosen; gesetzliche Verankerung der Regelungen zur Behandlung und Beseitigung radioaktiver Abfälle.

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 07 23

 

 

 

         Anna HÖLLERER                                                                            Johann KRAML

          Berichterstatterin                                                                           Stv. Vorsitzender


 

                                                                                                 DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN :

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strahlenschutzgesetz sowie das Maß- und Eichgesetz geändert werden (Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2002), keinen Einspruch zu erheben.

 

                                                                                                                      Wien, 2002 07 25

 

 

 

 

 

.................................................                                                      ..........................................................

       SCHRIFTFÜHRUNG                                                               PRÄSIDENT DES BUNDESRATES