6734 Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Finanzausschusses

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Kommunal­steuergesetz 1993, das Neugründungs-Förderungsgesetz, das Normver­brauchs­abgabegesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz zur Durchführung der EG-Beitrei­bungs­richtlinie (EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz - EG-VAHG), das Abgabenver­waltungs­organisationsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (2. Abgabenänderungsgesetz 2002)

 

           Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden Überprüfungen lohnabhängiger Abgaben vereinfacht.

           Durch das Gesetz über die gemeinsame Prüfung wird erreicht, dass alle lohn­abhängigen Abgaben (Lohnsteuer und DB, SV-Beiträge, Kommunalsteuer) im Rahmen eines Prüfvorganges geprüft werden. Die Prüfung ist im Regelfall von einem Prüfungsorgan (einem Prüfer aus dem Bereich der Sozialversicherung oder aus dem Bereich der Finanzverwaltung) durchzuführen. Mit der einheitlichen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben wird die administrative Belastung der Arbeitgeber vermindert und gleichzeitig werden erhebliche Synergieeffekte in der Verwaltung realisiert.

           Maßnahmen im Bereich der Umsatzsteuer wurden beim Übergang der Steuerschuld im Baugewerbe vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger, sofern dieser Unternehmer ist; bei der Erweiterung der in eine Rechnung aufzunehmenden Angaben (zB fortlaufende Nummer, Angabe der Umsatzsteuer-identifikationsnummer, Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld) und bei der Haftung für schuldhaft nicht abgeführte Steuer getroffen.

 

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 07 23

 

 

 

 

             Herbert WÜRSCHL                                                              Johanna SCHICKER

                Berichterstatter                                                                         Vorsitzende


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Kommunal­steuergesetz 1993, das Neugründungs-Förderungsgesetz, das Normver­brauchs­abgabe­gesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, die Bundesabgaben­ordnung, das Bundesgesetz zur Durchführung der EG-Beitrei­bungs­richtlinie (EG-Voll­streckungsamtshilfegesetz - EG-VAHG), das Abgabenver­waltungs­organisationsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (2. Abgabenänderungsgesetz 2002), keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 07 25

 

 

 

 

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       SCHRIFTFÜHRUNG                                                 PRÄSIDENT DES BUNDESRATES