6735 der Beilagen zu den
Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B
e r i c h t
des
Finanzausschusses
über den Beschluss des
Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz geändert wird
Mit 30. Juni 2002 endete die Möglichkeit, in Österreich anonyme Sparbücher zu halten. Es war vorgesehen, die vorübergehende Befreiung von der Schenkungssteuer mit diesem Datum auslaufen zu lassen. Die bisherigen praktischen Erfahrungen haben nunmehr gezeigt, dass diese Frist für die Schenkungssteuerfreiheit bei der Übertragung von Sparbüchern zu kurz bemessen war, so dass eine Verlängerung um ein halbes Jahr gerechtfertigt erscheint.
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat die Verlängerung
der Schenkungssteuerfreiheit für die Übertragung von Sparbüchern zum Inhalt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 07 23
Herbert
WÜRSCHL Johanna
SCHICKER
Berichterstatter Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 07 25
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES