6735 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Finanzausschusses

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz geändert wird

 

 

Mit 30. Juni 2002 endete die Möglichkeit, in Österreich anonyme Sparbücher zu halten. Es war vorgesehen, die vorübergehende Befreiung von der Schenkungssteuer mit diesem Datum auslaufen zu lassen. Die bisherigen praktischen Erfahrungen haben nunmehr gezeigt, dass diese Frist für die Schenkungssteuerfreiheit bei der Übertragung von Sparbüchern zu kurz bemessen war, so dass eine Verlängerung um ein halbes Jahr gerecht­fertigt erscheint.

 

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat die Verlängerung der Schenkungs­steuerfreiheit für die Übertragung von Sparbüchern zum Inhalt.

 

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmen­­einhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 07 23

 

 

 

 

             Herbert WÜRSCHL                                                              Johanna SCHICKER

                Berichterstatter                                                                         Vorsitzende


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 07 25

 

 

 

 

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       SCHRIFTFÜHRUNG                                                 PRÄSIDENT DES BUNDESRATES