6741 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rechtspraktikantengesetz geändert wird
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die derzeitige Gesetzeslage nicht die Möglichkeit eröffnet, Teile der Ausbildung von Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten auch an Justizanstalten zu absolvieren. Später in juristischen Berufen, vor allem in der Anwaltschaft tätige Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten erlangen so keinen Einblick in den Strafvollzug als Teil der Strafrechtspflege.
Mit der gegenständlichen Neufassung des § 6 Abs. 3 RPG wird nach Maßgabe der budgetären, personellen und räumlichen Möglichkeiten die Ausbildung von Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten an Justizanstalten anschließend an eine neunmonatige Gerichtspraxis ermöglicht.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 07 23
Mag. John GUDENUS Ferdinand Gstöttner
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rechtspraktikantengesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 07 25
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES