6745 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für öffentliche Leistung und Sport

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird

 

 

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet die Festlegung einer Übergangs­bestimmung, wonach sich bei Organisationsänderungen der Wirkungsbereich dort bestehender Personalvertretungsorgane bis zum Ablauf der laufenden Funktionsperiode erstreckt.

 

Der Ausschuss für öffentliche Leistung und Sport stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 07 23

 

 

 

Mag. Thomas RAM

Theodor BINNA

Berichterstatter

Vorsitzender

 


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 07 25

 

 

 

 

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                SCHRIFTFÜHRUNG                                 PRÄSIDENT DES BUNDESRATES