6751 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen
über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird (30. Novelle zum B-KUVG)
Durch den vorliegenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates sollen notwendige Anpassungen und Rechtsbereinigungen vorgenommen werden, die der Verbesserung der Praxis oder der Anpassung der Rechtsentwicklung innerhalb und außerhalb der Sozialversicherung dienen sollen.
Abgesehen von der Übernahme entsprechender Parallelbestimmungen in der 60. Novelle zum ASVG sind im Gesetzesbeschluss des Nationalrates folgende Maßnahmen hervorzuheben:
- Unfallversicherungsschutz für Versicherte, die während einer Karenz an Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen;
- über Antrag des Versicherten Einbehaltung des Zusatzbeitrages für mitversicherte Angehörige durch die auszahlende Stelle (der Einbehalt kann bis spätestens 30. November des jeweiligen Jahres widerrufen werden und wird dann ab dem folgenden Kalenderjahr wirksam).
Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 07 23
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Engelbert WEILHARTER |
Hedda KAINZ |
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Berichterstatter |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird (30. Novelle zum B-KUVG), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 07 25
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES