6752 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des

Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird (11. Novelle zum NVG)

 

Die im gegenständlichen Gesetzesbeschluss des Nationalrates enthaltenen Änderungen sollen der Rechtsbereinigung dienen.

 

Im Hinblick darauf, dass die Mittel der Notarversicherung allein durch die Beiträge der Versicherten, das sind die Notare und Notariatskandidaten, aufgebracht werden und daher ein Bundesbeitrag, das heißt allgemeine Steuermittel, in der Notarversicherung nicht vorgesehen ist, sollen in diesem Bereich weiterhin inländische Liegenschaften (mit Ausnahme von solchen, die ausschließlich oder zum größten Teil industriellen, gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen) als Veranlagungsalternative möglich sein.

 

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2002 07 23

 

 

 

Engelbert WEILHARTER

Hedda KAINZ

Berichterstatter

Vorsitzende

 


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird (11. Novelle zum NVG), keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2002 07 25

 

 

 

..............................................................                        ..............................................................

            SCHRIFTFÜHRUNG                                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES