6754 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen
über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über soziale Sicherheit
Die soziale Sicherheit von Personen und ihren Familienangehörigen, die ihr Erwerbsleben in Österreich und der Slowakei zurückgelegt haben oder die sich im anderen Staat vorübergehend aufhalten oder dort wohnen, ist allein auf Grund der jeweils national geltenden Bestimmungen nicht umfänglich gewährleistet.
Durch das vorliegende Abkommen mit der Slowakei wird ein weitestgehender Schutz im Bereich der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung durch die Gleichbehandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen, die Zusammenrechnung der Versicherungszeiten für den Erwerb von Leistungsansprüchen, die Pensionsfeststellung entsprechend den in jedem Vertragsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten und den Leistungsexport sichergestellt.
Durch die Regelung der Beziehungen im Bereich der sozialen Sicherheit mit der Slowakei werden insbesondere auch Doppelversicherungen hinsichtlich derselben Erwerbstätigkeit verhindert und damit der Wirtschaftsstandort Österreich gefördert.
Das gegenständliche Abkommen enthält gesetzändernde und gesetzesergänzende, aber keine verfassungsändernden Bestimmungen.Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Abkommens die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Inhaltes des Abkommens in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 07 23
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Harald
REISENBERGER |
Hedda
KAINZ |
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Berichterstatter |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des
Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik
Österreich und der Slowakischen Republik über soziale Sicherheit, keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2002 07 25
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENT DES BUNDESRATES