6756 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen
über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta)
Bereits Anfang der 90er Jahre setzten Diskussionen über die Weiterentwicklung und Kodifizierung der Patientenrechte ein.
Eine Analyse der Situation zeigte, dass sich der Kompetenzlage entsprechend Patientenrechte sowohl in Bundes- als auch in Landesrechtsvorschriften finden. Ein Bundespatientenrechtegesetz könnte daher immer nur Teilbereiche lösen und müsste unvollständig sein. Der Charakter der Patientenrechte als Querschnittsmaterie führten zu der Überlegung, kein eigenes Patientenrechtegesetz auszuführen, sondern den Versuch zu unternehmen, auf der Grundlage einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, in der sich Bund und Länder wechselseitig zur Sicherstellung der darin genannten Patientenrechte im Rahmen ihrer Zuständigkeiten verpflichten, eine losgelöst von der Kompetenzlage vollständige und übersichtliche Zusammenfassung aller Patientenrechte zu geben („Patientencharta“).
Mit dem Land Kärnten wurde eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte bereits bilateral abgeschlossen.
Das Regierungsübereinkommen der Bundesregierung für die XXI. GP sieht unter dem Thema Patientenrechte vor, dass die Bemühungen des Bundes auf Abschluss der Art. 15a B-VG-Verträge mit den Bundesländern über die Verwirklichung von Patientenchartas fortzusetzen sind.
Nachdem ein bilateraler Abschluss mit dem Bundesland Burgenland und dem Bundesland Oberösterreich bereits in die Wege geleitet wurde, hat nunmehr auch das Land Steiermark den Wunsch nach einem bilateralen Abschluss geäußert, diesem Wunsch wird im Sinne der Weiterentwicklung der Patientenrechte nachgekommen.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 07 23
|
Dr. Klaus NITTMANN |
Hedda KAINZ |
|
Berichterstatter |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 07 25
.............................................................. ..............................................................
SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES