6757 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen
über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird
Die Patientencharta beinhaltet Regelungen zu wesentlichen Bereichen von Patientenrechten, zum Beispiel betreffend Kontinuität von Pflege und Betreuung, Sterben in Würde, Kontakt von Vertrauenspersonen mit Sterbenden, Einbeziehung von Bezugspersonen in die Begleitung von Kindern. Eine schwere Erkrankung oder der Prozess des Sterbens eines Menschen betrifft immer auch die Familie. Die Angehörigen sind ebenfalls Betroffene. Diesem Gedanken entsprechend wurde vor kurzem die Familienhospizkarenz beschlossen. Als Begleitmaßnahme zur Familienhospizkarenz sollen durch eine Änderung des Bundespflegegeldgesetzes mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates besondere Auszahlungsvorschriften und eine Vorschussregelung im Bundespflegegeldgesetz normiert werden, damit eine rasche Hilfe gewährleistet werden kann.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 07 23
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Dr. Klaus NITTMANN |
Hedda KAINZ |
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Berichterstatter |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 07 25
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES