6758 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des
Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen
über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rezeptpflichtgesetz geändert wird
Vor dem Hintergrund des seitens der europäischen Vereinigungen der Ärzte bzw. Fachärzte in Kooperation mit dem Europäischen Fachverband der Arzneimittel-Hersteller und mit Unterstützung der Europäischen Kommission ausgearbeiteten Positionspapiers soll der Selbstmedikationsbereich durch entsprechende Regelungen auch im Rezeptpflichtbereich gestärkt werden.
Regelungsschwerpunkte sind ein Gebot einer der festgelegten Einstufung entsprechenden Abgabe auch für rezeptfreie Arzneispezialitäten sowie eine Adaptierung der Verschreibungserfordernisse im Lichte des elektronischen Datenverkehrs.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 07 23
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Dr. Klaus NITTMANN |
Hedda KAINZ |
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Berichterstatter |
Vorsitzende |
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rezeptpflichtgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2002 07 25
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES