6773 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2003 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundes­ministerien­gesetz-Novelle 2003)

Im Zusammenhang mit der eben erfolgten Neubildung der Bundesregierung werden einige Änderungen in der Verteilung der Ministerialkompetenzen vorgenommen.

Die bedeutsamsten Änderungen sind:

o   Das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport wird mit dem Bundes­kanzleramt vereinigt.

o   Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen wird in ein – um den Konsumenten­schutz (bisher Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz) erweitertes – Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumenten­schutz und ein Bundesministerium für Gesundheit und Frauen geteilt.

Mit der Schaffung eines neuen Bundesministeriums für Gesund­heit und Frauen, das Angelegenheiten des Gesundheitswesens, des Veterinärwesens, des Sanitäts- und Veterinärpersonals, der Nahrungsmittel­kontrolle, der Gentechnologie sowie der Kranken- und Unfallversicherung umfasst, soll die Versorgung der Bevölkerung nachhaltig sichergestellt werden. Um den breiten politischen Gestaltungsauftrag in der Frauenpolitik zu unterstreichen, obliegt dem Ministerium die Kompetenz zur Koordination der Frauenpolitik.

Das Bundeskanzleramt gibt im Sinne einer Zuständigkeitskonzentration die Kompe­tenzen für Krisenmanagement und internationale Katastrophenhilfe an das Bundes­ministerium für Inneres und die Zuständigkeit für Angelegenheiten der staatlichen Beihilfen und Wett­bewerbs­kontrolle an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ab.

Für Allgemeine Angelegenheiten des Tierschutzes soll das Bundeskanzleramt führend zuständig sein, mit einer Einvernehmenskompetenz des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen, des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft und des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsu­menten­schutz.

Das Bundesministerium für Inneres übernimmt die Organisationszuständigkeiten für die Zollwache und die Schifffahrtspolizeiorgane.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 8. April 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 04 08

Ing. Franz Gruber     Herwig Hösele

       Berichterstatter           Vorsitzender