6782 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vollzugsgebühren (Vollzugsgebührengesetz - VGebG) geschaffen und die Exekutionsordnung geändert wird (Exekutionsordnungs-Novelle 2003 - EO-Nov. 2003)
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates zielt darauf ab, in Fortführung des durch die EO-Novelle 1995 eingeschlagenen Wegs, das Vollzugs- und Wegegebührenrecht zu vereinfachen, eine weitere Steigerung der Effizienz der Fahrnisexekution zu erreichen.
Das Vollzugs- und Wegegebührengesetz wird durch ein Vollzugsgebührengesetz ersetzt, das eine Vereinfachung der Gebührenbe- und -abrechnung im Innen- und Außenverhältnis vorsieht. Dies führt zu einer Senkung des Verwaltungs- und Kontrollaufwands der Gerichte und zu einer wesentlichen Vereinfachung für die Gläubiger.
Die Anpassung in der EO weiten die Selbständigkeit des Gerichtsvollziehers auf das gesamte Fahrnisexekutionsverfahren und auch die übrigen Exekutionsmittel aus. Dadurch und durch eine motivationssteigernde Entlohnung, die mehr den Einbringungserfolg berücksichtigt, werden Vollzüge effizienter gestaltet und die Verwertungserlöse erhöht.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2003 mit Stimmenein-helligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 05 13
Anna Schlaffer Dr. Elisabeth Hlavac
Berichterstatterin Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vollzugsgebühren (Vollzugsgebührengesetz - VGebG) geschaffen und die Exekutionsordnung geändert wird (Exekutionsordnungs-Novelle 2003 - EO-Nov. 2003) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 05 15
Hedda Kainz Herwig Hösele
Schriftführung Präsident des Bundesrates