6783 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003 - UrhG-Nov 2003)
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die EG die Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft erlassen hat, die vorsieht, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften normieren, um der Richtlinie vor dem 22. Dezember 2002 nachzukommen. Ferner hat der Rat der Europäischen Gemeinschaft am 16. März 2000 die Ratifizierung zweier im Rahmen der Weltorganisation für das geistige Eigentum (WIPO) im Jahr 1996 erarbeiteter Übereinkommen (WIPO-Urheberrechtsvertrag – WCT und WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger – WPPT) beschlossen. In Folge der vorzeitigen Beendigung der XXI. Legislaturperiode konnte die Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt werden.
Mit dem vorliegenden Beschluss werden daher die erwähnte Richtlinie und die erwähnten Übereinkommen, die zu einem späteren Zeitpunkt gemeinsam mit der Europäischen Gemeinschaft und den anderen Mitgliedstaaten ratifiziert werden sollen, angepasst.
In Anpassung des österreichischen Urheberrechts an die erwähnte Richtlinie wird insbesondere die Nutzung von geschützten Werken im Internet geregelt. Ferner wird ein völlig neuer Rechtsschutz gegen die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, die die Verletzung von Rechten verhindern sollen, und für Kennzeichnungen zur elektronischen Rechtsverwaltung vorgesehen. Darüber hinaus werden der Katalog der freien Werknutzungen überarbeitet und die Vorschriften zur Rechtsdurchsetzung angepasst.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 05 13
Dr. Robert Aspöck Dr. Elisabeth Hlavac
Berichterstatter Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003 - UrhG-Nov 2003) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 05 15
Hedda Kainz Herwig Hösele
Schriftführung Präsident des Bundesrates