6785 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Glücksspielgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden
Nach dem 11. September 2001 ergeben sich für die internationale Staatengemeinschaft neue Anforderungen in der Bekämpfung illegaler Finanzströme im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates beinhaltet die Erweiterung der Sorgfalts- und Meldepflichten des BWG hinsichtlich des Anwenderkreises und der strafbaren Tatbestände sowie präzisere Identifizierungsvorschriften über die geltenden Anti-Geldwäschevorschriften hinaus. Damit soll der Missbrauch des Bank- und Finanzwesens für kriminelle Zwecke verhindert sowie eine Aufspürung von Finanzquellen und -strömen, die der Finanzierung terroristischer Aktivitäten oder der Geldwäsche dienen, möglich werden.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 05 13
Franz Wolfinger Johanna Schicker
Berichterstatter Vorsitzende