6787 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Mai 2003
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über nationale
Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe
(Emissionshöchstmengengesetz-Luft, EG-L) erlassen sowie das Ozongesetz und das
Immissionsschutzgesetz-Luft geändert werden
Die am 27.
November 2001 im Amtsblatt erschienene Richtlinie 2001/81/EG vom 23. Oktober
2001 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe
(NEC-RL) war bis zum 27. November 2002 in nationales Recht umzusetzen.
Am 9. März 2002
wurde die Richtlinie 2002/3/EG vom 12. Februar 2002 über den Ozongehalt der
Luft im Amtsblatt kundgemacht. Diese Richtlinie ist bis zum 9. September 2003
in nationales Recht umzusetzen. Um einem laufenden Vertragsverletzungsverfahren
wegen mangelhafter Umsetzung der „alten“ Ozonrichtlinie 92/72/EWG Einhalt zu
gebieten, wird die „neue“ Tochterrichtlinie mit diesem Artikelgesetz umgesetzt.
Die Novellierung
des Ozongesetzes bedingt auch eine Novellierung des Immissionsschutzgesetzes-Luft,
in welchem u.a. die Anlage 3 (Zielwerte für Ozon) gestrichen wird.
Der vorliegende
Beschluss des Nationalrates beinhaltet die Umsetzung dieser beiden
EG-Richtlinien in österreichisches Recht.
Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft des Bundesrates stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 05 13
Paul Fasching Leopold Steinbichler
Berichterstatter Vorsitzender