6787 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Mai 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschad­stoffe (Emissionshöchstmengengesetz-Luft, EG-L) erlassen sowie das Ozongesetz und das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert werden

Die am 27. November 2001 im Amtsblatt erschienene Richtlinie 2001/81/EG vom 23. Oktober 2001 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-RL) war bis zum 27. November 2002 in nationales Recht umzusetzen.

Am 9. März 2002 wurde die Richtlinie 2002/3/EG vom 12. Februar 2002 über den Ozongehalt der Luft im Amtsblatt kundgemacht. Diese Richtlinie ist bis zum 9. September 2003 in nationales Recht umzusetzen. Um einem laufenden Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelhafter Umsetzung der „alten“ Ozonrichtlinie 92/72/EWG Einhalt zu gebieten, wird die „neue“ Tochterrichtlinie mit diesem Artikelgesetz umgesetzt.

Die Novellierung des Ozongesetzes bedingt auch eine Novellierung des Immissionsschutzgesetzes-Luft, in welchem u.a. die Anlage 3 (Zielwerte für Ozon) gestrichen wird.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet die Umsetzung dieser beiden EG-Richtlinien in österreichisches Recht.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft des Bundesrates stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 05 13

 

Paul Fasching                   Leopold Steinbichler

       Berichterstatter           Vorsitzender