6795 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
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Beschluss
des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Berufsausbildungsgesetz, das Bundesgesetz über die Beschäftigung von
Kindern und
Jugendlichen 1987 und das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996 geändert
werden
Änderung gegenüber dem Gesetzentwurf in 171 der Beilagen
Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand
gegenüber dem
Gesetzentwurf in 171 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des
Nationalrates,
XXII. GP, folgende Änderung
beschlossen:
In
Artikel l Z 5 des bezeichneten Gesetzesantrages (§ 8b) hat der letzte Satz
des Abs. 22 zu
lauten:
„Für
Personen, die im Rahmen einer integrativen Berufsausbildung gemäß
Abs. 2 ausgebildet
werden, besteht nach Maßgabe der Festlegungen gemäß Abs. 8 die
Pflicht bzw. das Recht
zum
Besuch der Berufsschule."