6815 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta)

Bereits Anfang der 90er-Jahre setzten Diskussionen über die Weiterentwicklung und Kodifizierung der Patientenrechte ein.

Eine Analyse der Situation zeigte, dass sich der Kompetenzlage entsprechend Patientenrechte sowohl in Bundes- als auch in Landesrechtsvorschriften finden. Ein Bundespatientenrechtegesetz könnte daher immer nur Teilbereiche lösen und müsste unvollständig sein. Der Charakter der Patientenrechte als Querschnittsmaterie führten zu der Überlegung, kein eigenes Patientenrechtegesetz auszuführen, sondern den Versuch zu unternehmen, auf der Grundlage einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, in der sich Bund und Länder wechselseitig zur Sicherstellung der darin genannten Patientenrechte im Rahmen ihrer Zuständigkeiten verpflichten, eine losgelöst von der Kompetenzlage vollständige und übersichtliche Zusammenfassung aller Patientenrechte zu geben („Patientencharta“).

Mit dem Land Kärnten wurde bereits in der vorletzten Legislaturperiode eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte bilateral abgeschlossen (BGBl. I Nr. 195/1999).

In der letzten Gesetzgebungsperiode erfolgte ein bilateraler Abschluss mit den Bundesländern Burgen­land, Oberösterreich, Niederösterreich und Steiermark.

Der Abschluss mit Tirol wurde in die Wege geleitet (Beschluss im Ministerrat am 30. Oktober 2001, Unterfertigung durch den Landeshauptmann von Tirol und den Staatssekretär für Gesundheit im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen am 7. Juni 2002 und Zuleitung an den Nationalrat). Die Vorlage konnte jedoch wegen der Auflösung des Nationalrates nicht mehr behandelt werden und wäre daher neuerlich einzubringen.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 07 21

Josef Saller      Paul Fasching

       Berichterstatter           Vorsitzender